Veröffentlicht: 20.09.2024,
Letzte Aktualisierung: 16.10.2024

Der Bundesrat hat die Empfehlungen seiner Ausschüsse zur Umsetzung des CSRD-Gesetzes veröffentlicht. Darin monieren sie mehrfach die entstehende Belastung für Unternehmen, die „der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Volkswirtschaft schadet“. Dies könnte sogar so weit gehen, dass sich die geplante Nachhaltigkeitsberichterstattung „nachteilig auf die angestrebte Transformation der Wirtschaft“ auswirke. Die Begründung: Für die Berichtspflichten würden viele gut ausgebildete Fachkräfte benötigt, die – aufgrund des aktuellen Fachkräftemangels – dann für die Entwicklung und Umsetzung von nachhaltigen und ressourcenschonenden Projekten fehlten. Die Bundesregierung solle sich daher auf EU-Ebene für eine Überarbeitung der Richtlinie sowie für eine Reduzierung der Berichtsstandards einsetzen.