News
|
Nachhaltigkeitsberichterstattung

CSRD: Gesetzentwurf könnte gegen EU-Recht verstoßen

Teilen
Kopiert!

Veröffentlicht: 15.10.2024,
Letzte Aktualisierung: 15.10.2024

TÜV-Niederlassung: Leistungen seien „dezidiert als gleichwertig zu betrachten“.

Der deutsche Gesetzentwurf zur Umsetzung der CSRD-Richtlinie könnte gegen die Charta der Grundrechte der EU verstoßen. Nach Auffassung der Kanzlei Noerr würde damit die Berufs- und Unternehmerfreiheit eingeschränkt, weil unabhängige technische Dienstleister davon ausgeschlossen würden, Nachhaltigkeitsberichte prüfen zu können. Das schreibt Noerr in einer juristischen Stellungnahme, die der TÜV-Verband in Auftrag gegeben hat und die Table.Briefings vorliegt.

Jetzt kostenlos anmelden und sofort weiterlesen

Keine Bankdaten. Keine automatische Verlängerung.

Teilen
Kopiert!
Deutschland Berichtspflichten CSRD Nachhaltigkeitsberichterstattung