Energiecharta: NGOs kritisieren Schiedsgerichtsklage zum Kohleausstieg

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Von Alex Veit

Veröffentlicht: 21.05.2025,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025

Braunkohle-Bagger im Tagebau Hambach: Hier sollte ausgestiegen werden.

Eine Klage des Schweizer Energieversorgers Azienda Elettrica Ticinese (AET) vor einem internationalen Schiedsgericht gefährde den Kohleausstieg in Deutschland. Das kritisierten acht schweizerische und deutsche Umweltorganisationen am Montag. Demnach wolle das staatliche Unternehmen für eine selbstverschuldete Fehlinvestition in das Trianel Kohlekraftwerk Lünen in Nordrhein-Westfalen 85 Millionen Euro Entschädigung aus öffentlichen Geldern erhalten. AET beruft sich auf den Energiecharta-Vertrag, aus dem Deutschland und die EU vor zwei Jahren ausgestiegen sind. Eine Verfallklausel erlaubt jedoch Investorenklagen bis zu 20 Jahre nach dem Austritt.

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