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Sustainable Finance

EU-Offenlegungsverordnung: Aufsichtsbehörden für Änderungen

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Veröffentlicht: 21.06.2024,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025

Logo der European Securities and Markets Authority.

Mit Blick auf die EU-Offenlegungsverordnung für Finanzprodukte (SFDR) empfehlen die drei Finanzaufsichtsbehörden der Europäischen Union (EBA, EIOPA und ESMA), neue Kategorien und/oder einen Nachhaltigkeitsindikator einzuführen. Privatanleger sollen leichter verstehen können, wie nachhaltig eine Geldanlage ist, heißt es im Dienstag veröffentlichten Statement.

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