Veröffentlicht: 21.06.2024,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025

Mit Blick auf die EU-Offenlegungsverordnung für Finanzprodukte (SFDR) empfehlen die drei Finanzaufsichtsbehörden der Europäischen Union (EBA, EIOPA und ESMA), neue Kategorien und/oder einen Nachhaltigkeitsindikator einzuführen. Privatanleger sollen leichter verstehen können, wie nachhaltig eine Geldanlage ist, heißt es im Dienstag veröffentlichten Statement.