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Textilindustrie

EU verbietet Vernichtung unverkaufter Kleidung

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Von Redaktion

Veröffentlicht: 06.12.2023,
Letzte Aktualisierung: 30.05.2025

Verkaufsaktion in der Fußgängerzone

Größere Händler dürfen unverkaufte Kleidung in der EU künftig nicht mehr vernichten. Darauf haben sich die Unterhändler des EU-Parlaments und der EU-Staaten in der Nacht zu Dienstag geeinigt. Außerdem darf die EU-Kommission das Verbot künftig auf weitere Produkte ausweiten, teilten beide Verhandlungsseiten mit. Für kleine Unternehmen gebe es Ausnahmen, für mittlere Unternehmen eine Übergangsfrist von sechs Jahren. Grundsätzlich soll das Verbot zwei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung angewendet werden.

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