Veröffentlicht: 16.08.2023,
Letzte Aktualisierung: 27.05.2025
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat am Freitagabend eine Handreichung veröffentlicht, in der es die Anwendung des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) durch die deutsche Kredit-, Investitions- und Versicherungswirtschaft definiert. Demnach umfasst die Lieferkette der Finanzwirtschaft nicht deren Endkunden. Für eine entsprechende Auslegung hatte sich die Finanzwirtschaft eingesetzt. Entsprechend positiv fällt ihr Urteil aus.