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Gutachten: DRSC fehlt Rechtsgrundlage für Nachhaltigkeitsberichterstattung

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Veröffentlicht: 19.04.2024,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025

Justizministerium in Berlin.

Dem Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) fehlt im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung aktuell eine eindeutige Rechtsgrundlage zum Erlass von Empfehlungen und zur Vertretung Deutschlands in internationalen Standardisierungsgremien. Dies ist das Ergebnis eines Rechtsgutachtens, das die Kanzleien Günther und Simanovski im Auftrag der NGOs Germanwatch und NABU erstellt haben.

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