Veröffentlicht: 06.12.2023,
Letzte Aktualisierung: 30.05.2025

Manche Unternehmen vertrauen bei der Erfüllung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten auf die Methoden der klassischen Risikoanalyse, andere gehen neue Wege. Dies ist ein Ergebnis einer unveröffentlichten Studie von WMP Consult im Auftrag der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung. Dafür befragte WMP 90 Unternehmen und führte sechs Fallstudien durch. Zur Erfüllung der Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) müssen Unternehmen menschenrechtliche Risiken in ihrer Lieferkette analysieren. Aber das verlangt nach Ansicht der Studienautoren ein Umdenken in der Risikobetrachtung.