Veröffentlicht: 11.10.2023,
Letzte Aktualisierung: 27.05.2025
Der Gesamtverband der Versicherer (GDV) begrüßt die europäische Richtlinie Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, die am 5. Januar 2023 in Kraft getreten ist und deren Vorschriften alle Mitgliedsstaaten 18 Monate später umgesetzt haben müssen – also im kommenden Jahr. Als wichtige Aspekte für die Umsetzung hinsichtlich der Versicherer nannte Christoph Jurecka, Vorsitzender des GDV-Präsidialausschusses am Dienstag: