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Sorgfaltspflichten

UN-Abkommen zu Sorgfaltspflichten wäre auch für Unternehmen in Europa von Vorteil

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Von Experts

Veröffentlicht: 25.10.2023,
Letzte Aktualisierung: 30.05.2025

Von Armin Paasch

Ziel des Völkerrechtsabkommens ist es, die Aktivitäten transnationaler Konzerne und anderer Unternehmen mit Blick auf die Menschenrechte weltweit zu regulieren. Brand- und Einsturzkatastrophen von Textilfabriken in Asien, ausbeuterische Kinderarbeit bei der Kakaoernte in Westafrika, Vertreibungen und Ölkatastrophen im ecuadorianischen Amazonasgebiet sollen sich nicht wiederholen. Betroffene sollen eine reale Chance erhalten, die verantwortlichen Konzerne auch an ihrem Stammsitz auf Schadenersatz zu verklagen. Und Auslandsinvestoren sollen nicht länger die Möglichkeit haben, Staaten vor privaten Investitionsschiedsgerichten zu verklagen, wenn deren Gesetze oder Gerichtsurteile zum Schutz von Menschenrechten ihre Gewinnerwartungen beeinträchtigen. 2014 hat der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen eine Arbeitsgruppe beauftragt, dafür die Grundlage zu schaffen. Bei der diesjährigen neunten Runde verhandeln die Staatenvertreter*innen auf der Grundlage des bereits vierten Vertragsentwurfs, den der ecuadorianische Vorsitz im Juli präsentiert hatte.

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