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Berichtspflichten

Zur Beurteilung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten braucht es neben Daten menschliches Urteilsvermögen

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Von Experts

Veröffentlicht: 13.05.2025,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025

Von Mariana Rezende
Mariana Rezende ist Beraterin und technische Leiterin für Enhanced Due Diligence bei Löning – Human Rights & Responsible Business.

Die unternehmerische menschenrechtliche Sorgfaltspflicht (Corporate Human Rights Due Diligence, cHRDD) konzentriert sich auf menschenrechtliche Risiken für Personen und die Umwelt im eigenen Geschäftsbereich sowie in der gesamten Lieferkette. Kurz gesagt, geht es um eine Beurteilung von Risiken für die Rechteinhabenden, ob Arbeitende oder Anwohnende von Produktionsstätten. KI und digitale Tools leisten bei diesem Management menschenrechtlicher Risiken einen wertvollen Beitrag und sind zu einem unverzichtbaren Bestandteil moderner menschenrechtlicher Sorgfaltsprozesse geworden. Denn sie verbessern die Informationsgrundlage über Lieferketten und betriebliche Abläufe erheblich – und ermöglichen es Unternehmen so, sich stärker auf Problemlösungen zu konzentrieren statt auf reine Problemidentifikation. Genau das ist das Ziel der cHRDD. Aber allein reichen sie nicht aus.

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