Veröffentlicht: 23.03.2022,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025
Die Datenschützer berufen sich dabei auf verschiedene Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung. Artikel 5 verlangt, dass personenbezogene Daten „auf rechtmäßige Weise, nach Treu und Glauben und in einer für die betroffene Person nachvollziehbaren Weise verarbeitet werden“. Artikel 4 schreibt vor, dass eine Einwilligung nur „in informierter Weise und unmissverständlich“ abgegeben werden kann. Artikel 12 legt fest, dass die Information der Bürger über die Datenverarbeitung in „präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form“ informiert werden müssen.