Analyse

DSA und DMA: Aufseher gesucht

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Veröffentlicht: 06.07.2022,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025

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Die EU-Kommission trägt künftig die Hauptlast bei der Aufsicht der Digitalkonzerne: Sie soll im Rahmen des Digital Markets Act (DMA) zunächst benennen, welche Unternehmen als Gatekeeper eingestuft werden und anschließend dafür sorgen, dass diese die spezifischen Verhaltensregeln auch einhalten. Zudem beauftragten Europaparlament und Mitgliedstaaten die Brüsseler Behörde im Digital Services Act (DSA) mit der Benennung und Kontrolle der sehr großen Online-Plattformen (VLOPs) – was diese zunächst gar nicht angestrebt hatte.

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