Veröffentlicht: 09.11.2022,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025
Die Chancen für Dieselfahrer, wegen eines „Thermofensters“ Schadenersatz von den Herstellern zu bekommen, haben sich nach einem weiteren Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) noch einmal deutlich verringert. Die Luxemburger Richter bleiben mit ihrer Entscheidung (Aktenzeichen C-873/19) auf der Linie eines Urteils vom 14. Juli dieses Jahres. Demnach könne die Abschalteinrichtung „ausnahmsweise zulässig sein“, wenn nachgewiesen sei, dass sie notwendig ist, um Risiken beim Betrieb und einen Motorschaden zu verhindern. In beiden Fällen ging es darum, ob ein Thermofenster unter allen Umständen eine unzulässige Abschalteinrichtung der Abgasrückführung bedeutet.