Veröffentlicht: 10.12.2021,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025
Kuriere, die für den Essensdienst Deliveroo arbeiten, sind keine Arbeitnehmer, sondern Selbstständige, urteilte das Brüsseler Arbeitsgericht am Mittwoch. Der Fall, der nur 30 Kuriere betraf, steht als Sinnbild für das Problem, das die aufstrebende Plattformökonomie mit sich bringt: Ist eine Plattform ein Arbeitgeber und sind ihre Beschäftigten demnach Arbeitnehmer? Eine europäische Regelung stand bisher aus, was zu vielen unterschiedlichen Gerichtsurteilen in den Mitgliedstaaten führte.