Editorial

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Veröffentlicht: 21.09.2022,
Letzte Aktualisierung: 21.09.2022

Liebe Leserin, lieber Leser,

es ist keine Überraschung, entspricht die Entscheidung doch der bisherigen Rechtsprechung: Gestern hat der EuGH bestätigt, dass EU-Recht einer allgemeinen und unterschiedslosen Vorratsdatenspeicherung seiner Bürgerinnen und Bürger entgegensteht. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) reagierte begeistert auf das Urteil – und verwies auf Quick Freeze als Alternative. Doch das Thema ist damit noch längst nicht beendet. Datenschützer sehen Diskussionsbedarf – ebenso wie manche von Buschmanns Koalitionspartnern. Corinna Visser hat die vielfältigen Reaktionen auf das Urteil zusammengetragen – und mit einem Experten für IT-Sicherheitsrecht gesprochen, der eine verpasste Chance beklagt. 

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