Veröffentlicht: 22.12.2021,
Letzte Aktualisierung: 22.12.2021
diesmal war es nicht Polen: Der EuGH hat sich anhand mehrerer rumänischer Rechtsstreitigkeiten – auch hier ging es um Justizfragen – mit der Frage beschäftigen müssen, ob nationales Verfassungsrecht europäisches Recht übertrumpfen könne. Nein, das geht nicht, entschieden die Luxemburger Richter. Zwar sei die Organisation der Justiz Kompetenz der Mitgliedstaaten, doch ob das Europarecht Anwendung finden müsse, sei darin nicht eingeschlossen. Das sitzt – und ist eine deutliche Botschaft an alle europäischen Verfassungsgerichte, auch das Bundesverfassungsgericht.