Veröffentlicht: 21.01.2022,
Letzte Aktualisierung: 21.01.2022
gestern hat das Europaparlament seine Verhandlungsgrundlage zum Digital Services Act mit großer Mehrheit angenommen. Damit ist erneut eine Reihe an Spezialregelungen neben das Grundgerüst des DSA getreten. Manche Änderungen seien mutig, schreibt Falk Steiner in seiner Analyse. Er bittet Verbraucherschützer und Branchenvertreterinnen um Einschätzung und gibt einen Ausblick auf Punkte, die noch zu klären sein werden – etwa die Frage, wie sich der DSA zu nationalem Recht verhalten wird.