Editorial

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Veröffentlicht: 17.02.2022,
Letzte Aktualisierung: 17.02.2022

Liebe Leserin, lieber Leser,

gestern hat der EuGH die Klagen der Regierungen in Polen und Ungarn gegen den EU-Rechtsstaatsmechanismus abgewiesen. Damit kann die EU-Kommission Mittel für Mitgliedstaaten einbehalten, wenn demokratische Rechte und Freiheiten verletzt werden. Doch davon, dass Brüssel nun schnell zur Tat schreitet, kann keine Rede sein: Es könne „Wochen“ dauern, bis man gegen die Verstöße vorgehe, hieß es. Zahlreiche Politiker:innen kritisieren das gemächliche Tempo und sprechen etwa von einer „Hinhaltetaktik“. Doch es gebe durchaus Gründe, die für ein vorsichtiges Vorgehen sprechen, hat Eric Bonse erfahren.

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