Veröffentlicht: 01.08.2023,
Letzte Aktualisierung: 04.04.2025
Die Batterieverordnung ist am vergangenen Freitag offiziell im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden. Mit einigen Ausnahmen gelten die neuen Vorgaben demnach ab dem 18. Februar 2024. Die in der Verordnung enthaltenen Vorgaben zur Abfallbewirtschaftung, zu denen unter anderem das System der erweiterten Herstellerverantwortung und die Sammlung von Batterien gehören, gelten erst ab dem 18. August 2025. Die Verpflichtung, tragbare Batterien und Batterien, die in E-Rollern oder Elektrofahrrädern verwendet werden, leicht entfernbar und ersetzbar zu gestalten, gilt ab 2027.