Veröffentlicht: 21.11.2023,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025
Das Bundeswirtschafts- und das Bundesarbeitsministerium haben sich auf eine Vereinfachung der Berichtspflichten im deutschen Lieferkettengesetz geeinigt. Unternehmen erhielten jetzt mehr Zeit für ihre Berichte nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), sagte ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums der Nachrichtenagentur Reuters am Montag auf Anfrage. Die Berichte für 2023 und 2024 würden erst 2025 fällig und könnten dann als EU-Nachhaltigkeitsberichte vorgelegt werden. Dadurch würden Doppelungen vermieden, die Berichterstattung wird vereinfacht.