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Data Act: Berlin will zwischen B2B und B2C differenzieren

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Veröffentlicht: 19.01.2023,
Letzte Aktualisierung: 19.01.2023

Deutschland sieht noch erheblichen Änderungsbedarf beim Data Act und wünscht sich unter anderem eine klarere Abgrenzung von der DSGVO. Dies geht aus der Stellungnahme hervor, die Berlin nach Brüssel gesandt hat und Europe.Table in Auszügen vorliegt. Zuletzt hatte die gerade angetretene schwedische Ratspräsidentschaft ein Optionspapier verschickt und um Feedback der Mitgliedstaaten gebeten. Darüber diskutierte die Arbeitsgruppe Telekommunikation am 17. Januar. Auf dieser Grundlage plant der Ratsvorsitz, einen vierten Kompromisstext auszuarbeiten, den er den Mitgliedstaaten vor der nächsten Sitzung der Arbeitsgruppe am 31. Januar vorlegen will.

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