Veröffentlicht: 14.05.2024,
Letzte Aktualisierung: 30.05.2025

Nun fällt auch Booking.com unter den DMA: Die Europäische Kommission hat die Buchungsplattform als Gatekeeper im Rahmen des Digital Markets Act (DMA) eingestuft. Die Plattformen X Ads und Tiktok Ads dagegen nicht. „Urlauber werden von mehr Auswahl profitieren und Hotels von mehr Geschäftsmöglichkeiten“, sagte Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager, zuständig für Wettbewerbspolitik. Die Kommission hat parallel eine Marktuntersuchung eingeleitet, um die Einwände von X gegen die Einstufung seines Online-Netzwerkdienstes weiter zu prüfen.