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Digital Markets Act

DMA: Booking.com ist jetzt Gatekeeper

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Veröffentlicht: 14.05.2024,
Letzte Aktualisierung: 30.05.2025

On 25 March 2024, Margrethe Vestager, Executive Vice-President of the European Commission in charge of Europe fit for the Digital Age, and Commissioner for Competition, and Thierry Breton, European Commissioner for Internal Market (not in the picture), held a press conference on the opening of non-compliance investigations under the Digital Markets Act.
Die Kommission  – hier die zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Verstager bei einer Pressekonferenz zum DMA Ende März – hat Booking.com im Rahmen des Digital Markets Act zum Gatekeeper ernannt.

Nun fällt auch Booking.com unter den DMA: Die Europäische Kommission hat die Buchungsplattform als Gatekeeper im Rahmen des Digital Markets Act (DMA) eingestuft. Die Plattformen X Ads und Tiktok Ads dagegen nicht. „Urlauber werden von mehr Auswahl profitieren und Hotels von mehr Geschäftsmöglichkeiten“, sagte Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager, zuständig für Wettbewerbspolitik. Die Kommission hat parallel eine Marktuntersuchung eingeleitet, um die Einwände von X gegen die Einstufung seines Online-Netzwerkdienstes weiter zu prüfen.

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