Veröffentlicht: 29.09.2023,
Letzte Aktualisierung: 29.09.2023
Amazon hat einen ersten Erfolg vor Gericht erzielt in seinem Anliegen, nicht als sehr große Online-Plattform (VLOP) nach dem Digital Services Act (DSA) zu gelten. Die EU-Kommission hatte den US-Konzern im April zusammen mit 18 anderen Plattformen als VLOP eingestuft. Damit wäre Amazon verpflichtet, Forschern und Behörden Zugang zu seinem Online-Anzeigen-Verzeichnis zu gewähren. Das soll es den Experten ermöglichen, herauszufinden, wie Werbung gezielt eingesetzt wird.