Veröffentlicht: 15.12.2022,
Letzte Aktualisierung: 14.10.2024
Für Anlagen der erneuerbaren Energien sollen grundsätzlich kürzere Genehmigungsfristen gelten. Spätestens nach anderthalb Jahren sollen Anlagen für Energie aus Wind, Sonne, Wasserkraft und Biomasse in Betrieb genommen werden. Die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren hat das Europaparlament beschlossen. Sie will die Regelungen in den laufenden Trilog zur Richtlinie für Erneuerbare Energien (RED 3) einfließen lassen und durchsetzen.