Veröffentlicht: 20.12.2021,
Letzte Aktualisierung: 20.12.2021
Die Europäische Kommission hat am Freitag ihre Entscheidung bekannt gegeben, dass das Datenschutz-Niveau in der Republik Korea mit dem europäischen Niveau vergleichbar sei. Damit können Firmen aus Südkorea einfacher Daten von in Europa befindlichen Menschen erheben und verarbeiten. Der sogenannten Adäquanz-Entscheidung nach Datenschutz-Grundverordnung waren Verhandlungen und ergänzende Vereinbarungen zwischen Südkorea und der EU vorausgegangen.