Veröffentlicht: 14.03.2022,
Letzte Aktualisierung: 21.11.2023
Die Mitgliedstaaten sollen energieintensiven Unternehmen die Hälfte der Kosten ersetzen können, die diesen durch den jüngsten starken Anstieg der Gas- und Strompreise entstehen. Das sieht der Entwurf des temporären Beihilferahmens vor, den die EU-Kommission am Donnerstag zur Konsultation an die Regierungen verschickt hat und von „Contexte“ veröffentlicht wurde. Die Staatshilfen sollen demnach bei 25 Millionen Euro pro Betrieb gedeckelt werden. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen wegen der Preisanstiege nach der russischen Invasion in der Ukraine operativ Verluste erwirtschaftet.