Veröffentlicht: 19.11.2021,
Letzte Aktualisierung: 19.11.2021
Einer der Generalanwälte am Europäischen Gerichtshof (EuGH), Campos Sánchez-Bordona, hat in seinem Rechtsgutachten vorherige EuGH-Urteile so ausgelegt, dass die Vorratsdatenspeicherung nur bei einer ernsten Bedrohung für die nationale Sicherheit erlaubt wäre. Auch die zeitlich begrenzte Speicherung einer Vielzahl an Verbindungsdaten, wie sie in Deutschland vorgesehen ist, würde bereits zu sehr in die Grundrechte und das Privatleben eingreifen. Die Stellungnahme des Generalanwalts ist der letzte Verfahrensschritt vor einem Urteil, mit dem der EuGH die deutsche Regelung bestätigt oder verwirft. Die Deutsche Telekom und der Internetprovider SpaceNet wehren sich gegen die Regelungen im deutschen Telekommunikationsgesetz. Das seit 2017 bis zur europarechtlichen Klärung ausgesetzte Gesetz verpflichtet Internetprovider und Telefonanbieter dazu, bestimmte Daten für den Zugriff durch Behörden zu speichern.