Veröffentlicht: 13.01.2023,
Letzte Aktualisierung: 13.01.2023
Ob Konkurrenten wegen möglicher Datenschutzverstöße von Unternehmen vor Gericht ziehen dürfen, muss der Europäische Gerichtshof (EuGH) klären. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe setzte am Donnerstag zwei Verfahren aus, um den Sachverhalt in Luxemburg prüfen zu lassen. Dabei geht es vor allem darum, ob die Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nationalen Regelungen entgegensteht, die Mitbewerbern ein solches Klagerecht bei angenommenen Datenschutzverstößen einräumen.