Veröffentlicht: 03.12.2021,
Letzte Aktualisierung: 03.12.2021
Verbraucherschützer dürfen das weltgrößte Internet-Netzwerk Facebook dem Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) zufolge wegen Verstößen gegen den Datenschutz verklagen. Eine entsprechende Verbandsklage auf Basis der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sei möglich, erklärte EuGH-Generalanwalt Richard de la Tour am Donnerstag. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im Mai 2020 den EuGH gefragt, ob Verbraucherschutzverbände dazu befugt sind.