Veröffentlicht: 25.10.2023,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025
Zwei AfD-Politiker dürfen für das Europaparlament kandidieren, obwohl sie bei der Wahl der Listen ungenaue Angaben zu ihrem Lebenslauf gemacht hatten. Der Vorwurf vorsätzlicher Täuschung sei nicht berechtigt, entschied eine Parteikonvent. Die beiden Kandidaten, Arno Bausemer und Mary Khan-Hohloch, dürfen ihre Listenplätze zehn und 14 behalten und haben damit gute Chancen, bei der Wahl am 9. Juni ins Parlament einzuziehen.