Veröffentlicht: 04.07.2024,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025

In der ersten Hälfte der Wahlperiode sollen Ausschüsse im Europaparlament bis zu sechs Initiativberichte gleichzeitig in Arbeit haben können. Ein Unterausschuss soll in den ersten zweieinhalb Jahren zusätzlich noch drei Initiativberichte gleichzeitig erarbeiten können. Diese Regelung schlägt die Parlamentsverwaltung vor. Der Vorschlag liegt Table.Briefings vor.