Veröffentlicht: 06.04.2023,
Letzte Aktualisierung: 06.04.2023
Das Bundeskartellamt will nun auch Apple genauer auf die Finger schauen. Die Bonner Wettbewerbshüter haben entschieden, dass der US-Konzern „ein Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb ist“, wie sie am Mittwoch mitteilten. Damit kann das Kartellamt dank neuer Regeln stärker gegen den Smartphone-Hersteller vorgehen.