Veröffentlicht: 03.03.2023,
Letzte Aktualisierung: 15.12.2023
Die Kommission hat am Donnerstag die Methodik und Verfahren veröffentlicht, wie sie die Aufsichtsgebühren im Rahmen des Digital Service Acts (DSA) berechnen und erheben will. Dazu hat sie eine delegierte Verordnung vorgelegt. Im Vorfeld hatte die Kommission zwischen dem 22. Dezember 2022 und dem 19. Januar 2023 eine öffentliche Konsultation abgehalten. Wenn das Europäische Parlament und der Rat der EU innerhalb von drei Monaten keine Einwände erheben, tritt die delegierte Verordnung in Kraft.