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Digital Markets Act

Kommission: X ist kein Gatekeeper

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Veröffentlicht: 17.10.2024,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025

X hat argumentiert, die Kriterien für einen Gatekeeper nach dem DMA nicht zu erfüllen. Die Kommission ist dem nun gefolgt.

Der Onlinedienst X ist kein Gatekeeper im Sinne des Digital Markets Act (DMA). Diese Entscheidung gab die Kommission am Mittwoch bekannt. Sie basiert auf einer detaillierten Marktuntersuchung, die die Brüsseler Behörde im Mai 2024 eingeleitet hatte.

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