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Wettbewerbsverfahren

Luftfrachtkartell: Generalanwalt weist Einsprüche zurück

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Veröffentlicht: 06.09.2024,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025

Ein Mitarbeiter von Lufthansa Cargo überprüft auf dem Vorfeld Frachtpapiere. Das Logistikunternehmen DB Schenker belädt Frachtjets auf dem Flughafen Rhein-Main. Von 1999 bis 2006 hatte ein Luftfrachtkartell die Preise für Kerosin- und Sicherheitszuschläge abgesprochen.
Überprüfung von Frachtpapieren auf dem Rollfeld: Von 1999 bis 2006 soll ein Luftfrachtkartell unter Beteiligung der Lufthansa die Höhe von Kerosin- und Sicherheitszuschlägen abgesprochen haben.

Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof, Athanasios Rantos, hat vorgeschlagen, die Rechtsmittel von zwölf Fluggesellschaften gegen Urteile des Gerichts der Europäischen Union gegen ein Luftfrachtkartell abzuweisen. Nur im Fall der SAS Cargo Group solle das Urteil teilweise aufgehoben und zur erneuten Prüfung zurückverwiesen werden. Es geht um die Höhe der gegen SAS verhängten Geldbuße.

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