Veröffentlicht: 04.03.2024,
Letzte Aktualisierung: 30.05.2025

Wer seinen kostenpflichtigen Musikstreaming-Dienst über den App Store vertreiben und so die Nutzer von iPhones und iPads erreichen wollte, der musste eine Provision an Apple zahlen. Außerdem durfte er nicht darauf hinweisen, dass der gleiche Dienst (ohne Provision) auf einem anderen Weg womöglich billiger zu bekommen war. Diese Klauseln (Anti-Steering-Bestimmungen), die Apple Entwicklern auferlegte, verstoßen nach Auffassung der Kommission gegen EU-Kartellvorschriften. Sie verhängte daher am Montag eine Geldbuße in Höhe von 1,8 Milliarden Euro gegen Apple.