Veröffentlicht: 13.09.2024,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025

Die Kommission untersucht mutmaßliche wettbewerbswidrige Staatshilfen für die Rennstrecke Nürburgring. Damit reagiert die Kommission auf eine Gerichtsentscheidung von 2021. Der Europäische Gerichtshof hatte damals entschieden, dass die Kommission neu prüfen muss, ob der 2014 erfolgte Verkauf des Nürburgrings mit der Gewährung einer staatlichen Beihilfe verbunden war. Die Kommission hatte nach Ansicht des höchsten EU-Gerichts nicht ausreichend untersucht, ob die einst staatliche Anlage zu Unrecht günstiger als möglich verkauft wurde.