Veröffentlicht: 04.07.2024,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025

Höchstens zweimal im Jahr soll ein Ausschuss, Unterausschuss oder eine Delegation im Europaparlament künftig in das gleiche Nicht-EU-Land reisen dürfen. Die Verwaltung des Europaparlaments hatte noch eine Reise pro Land außerhalb der EU und Ausschuss in ihrem Vorschlag für die neuen Durchführungsbestimmungen zu Dienstreisen vorgesehen, der Table.Briefings vorliegt.