Veröffentlicht: 14.02.2025,
Letzte Aktualisierung: 04.03.2025

Die Kommission und das European Board for Digital Services haben den freiwilligen Verhaltenskodex zur Bekämpfung von Desinformation offiziell in den Rechtsrahmen des Digital Services Act (DSA) integriert. Diese Anerkennung gemäß Artikel 45 des DSA ermöglicht es Unternehmen, die den Kodex einhalten, ihre Maßnahmen als Risikominderungsstrategien im Sinne des DSA nachzuweisen. Alle großen Plattformen, mit der Ausnahme von X, aber auch zivilgesellschaftliche Organisationen und Faktenprüfer haben unterzeichnet. Allerdings mit Einschränkungen.