Veröffentlicht: 15.10.2024,
Letzte Aktualisierung: 26.03.2025

Die neuen EU-Kommissare dürfen ihre Kabinette nicht mehr überwiegend mit Landsleuten besetzen. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen verpflichtet die einfachen Kommissare dazu, nicht mehr als zwei ihrer sechs Kabinettsmitglieder aus dem gleichen Mitgliedsland zu berufen. Für die Exekutiv-Vizepräsidenten liegt die Grenze bei drei (von neun), für das Präsidentenkabinett von der Leyens bei vier (von zwölf).