Veröffentlicht: 06.03.2025,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) verurteilt Deutschland wegen eines verspäteten Schutzes von Hinweisgebern wie Whistleblowern zu einer Millionenstrafe. Die Bundesrepublik habe Regeln zum Schutz von Menschen, die Verstöße gegen EU-Recht melden, nicht vollständig umgesetzt, entschieden die höchsten EU-Richter in Luxemburg. Deutschland muss deshalb eine Strafe von 34 Millionen Euro zahlen. Neben Deutschland verurteilte der Gerichtshof auch Luxemburg, Ungarn, Tschechien und Estland zu Geldstrafen. Ihre Pauschalbeträge fielen deutlich geringer aus.