Veröffentlicht: 23.03.2022,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025

Der Nachrichtenfeed in den sozialen Netzwerken, der nicht endet. Das Pop-up auf der Buchungsseite, das den Nutzenden „74 Menschen gucken dies auch an! Es gibt nur noch 3 Angebote!“ entgegenschreit. Die Seite mit den Datenschutzeinstellungen oder zur Löschung des Kontos, die nur nach einem Klickmarathon zu finden ist: All das sind unternehmerische Designentscheidungen, die den Onlinealltag von Millionen Menschen bestimmen. Im besten Fall sind solche Designpraktiken nur lästig. Im schlimmsten Fall sind es Eingriffe in die Entscheidungsfreiheit der Menschen im Namen der Aufmerksamkeits- und Profitmaximierung. Deshalb muss das europäische Digitale-Dienste-Gesetz („Digital Services Act“, DSA) für Tech-Plattformen ausdrücklich Designfragen in den Blick nehmen.