Veröffentlicht: 04.03.2022,
Letzte Aktualisierung: 30.05.2025

Dass es Meta und Alphabet gelungen ist, die Meldepflicht für strafbare Inhalte aus dem Netzwerk-Durchsetzungsgesetz (NetzDG) zu kippen, ist ein Rückschlag für den Gesetzgeber (Europe.Table berichtete), auch wenn zentrale Aspekte im Digital Services Act in Zukunft hoffentlich noch auf europäischer Ebene umgesetzt werden. Die Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts zeigt einmal mehr, dass die Digitalkonzerne weiterhin erfolgreich mit überforderten Behörden Katz und Maus spielen. Die unterschiedlichen rechtlichen Zuständigkeiten (unter anderem EU, Bund sowie Länder) und die Verworrenheit geltenden Rechts machen es für die Digitalkonzerne zu einem leichten Spiel, sich durch solche Winkelzüge einer dringend notwendigen Regulierung zu entziehen.