Veröffentlicht: 03.02.2023,
Letzte Aktualisierung: 30.05.2025

Die Frage nach der Definition von grünem Wasserstoff wird beim Trilog über die Richtlinie für erneuerbare Energien (RED 3) am 7. Februar im Vordergrund stehen. Markus Pieper (CDU), Berichterstatter für die Revision der RED-Richtlinie, beschuldigt die Europäische Kommission, zu lange mit der Vorlage der beiden delegierten Rechtsakte zu warten, die erneuerbare Kraftstoffe aus nicht-biologischen Quellen definieren sollen – also auch grünen Wasserstoff. Der Europaabgeordnete hat seinem Verhandlungsteam vorgeschlagen, diese Kriterien direkt im Trilog zu definieren, wenn sie nicht bis zum 7. Februar vorgelegt würden. „Die schwedische Ratspräsidentschaft ist damit einverstanden“, sagte er.
Als Hors d’œuvre ein kurzer Rückblick: Die Europäische Union hat die Entwicklung von Wasserstoff zu einer Priorität gemacht. Im REPowerEU-Plan wurden ehrgeizige Ziele bis 2030 festgelegt. Eine wichtige Ausnahme im Beihilferecht: Die Wasserstoff-Wirtschaft wurde als sogenanntes wichtiges Projekt von gemeinsamem europäischen Interesse (IPCEI) anerkannt. Die ersten beiden Förderrunden (die Technologiewelle und die Industriewelle) machen 10,6 Milliarden Euro an Genehmigungen staatlicher Beihilfen durch die Kommission aus. Darüber hinaus wurde die Gründung einer Wasserstoffbank beschlossen, die mit 3 Milliarden Euro ausgestattet ist.
Auf normativer Ebene wird die EU nun durch die RED 3 und das Gasmarktpaket tätig. Der RED-3-Entwurf gibt dem Wasserstoff einen wichtigen Impuls, indem er – so zumindest der Vorschlag der Kommission – ehrgeizige Ziele für erneuerbaren Wasserstoff, der durch Elektrolyse hergestellt wird, bis 2030 bzw. 2035 in der Industrie festlegt.