Veröffentlicht: 07.02.2023,
Letzte Aktualisierung: 30.05.2025

Deutlicher geht es eigentlich nicht: Die Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) habe „die rechtlichen Vorgaben vor allem für Reisen, Dienstfahrzeuge, Bewirtungen und Veranstaltungen im Vorstandsbereich unzureichend beachtet“, heißt es in einem aktuell abgeschlossenen Prüfbericht des Bundesrechnungshofs (BRH), der Table.Media vorliegt.