Veröffentlicht: 10.09.2024,
Letzte Aktualisierung: 14.10.2024

Ein Entwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes aus dem BMEL sorgte zu Beginn des Jahres für Aufregung in der Forschungs-Community. Die dort vorgesehene Verschärfung des Strafmaßes wurde vor allem vor dem Hintergrund einer hohen Rechtsunsicherheit beim Umgang mit überschüssigen Tieren kritisiert. Diese Tiere sind aus verschiedenen Gründen nicht für die eigentlichen Tierversuche verwendbar und werden nach der sogenannten Kaskadenregelung anderen Verwendungen zugeführt oder, wenn dies nicht möglich ist, getötet.