Veröffentlicht: 17.08.2023,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025
Anfang August hat das Bundesgesundheitsministerium den Referentenentwurf für das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) vorgelegt. Damit sollen Gesundheitsdaten für die Forschung erschlossen werden. Das Gesetz regelt die Nutzbarkeit so, dass für die Antragsberechtigung nicht mehr ausschlaggebend ist, wer beantragt, sondern wofür: Entscheidend sind Nutzungszwecke, die im Gemeinwohl liegen.