Veröffentlicht: 22.05.2024,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025

Studierende, die sich an propalästinensischen Protesten an Hochschulen beteiligen, können sich grundsätzlich auf die Meinungs- und Versammlungsfreiheit berufen. „Wird beispielsweise eine Demonstration auf einer universitären Außenfläche frühzeitig bei der Versammlungsbehörde angezeigt und sind keine allzu großen Störungen zu erwarten, muss die Hochschulleitung diese Personen grundsätzlich gewähren lassen“, sagt Markus Ogorek, Direktor des Instituts für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre der Universität zu Köln, im Gespräch mit Table.Briefings.