Veröffentlicht: 11.05.2023,
Letzte Aktualisierung: 28.05.2025
In Schweden werden die jeweils acht externen Universitätsräte (von 15 insgesamt in jeder Universität) durch ein Auswahlkomitee benannt und dann vom Ministerium bestätigt. Dieses Verfahren soll die empfindliche Balance gewährleisten: Zwischen der formellen Stellung der staatlichen Hochschulen als Verwaltungsbehörden auf der einen Seite und dem Kernauftrag, auch unbequemes Wissen zu suchen und zu vermitteln. Die schwedischen Hochschulen sehen dieses Vorgehen als gut funktionierend und sorgfältig geprüft an. Ungefähr sechsmal im Jahr treffen sich die Räte und entscheiden etwa über den Haushalt, den Jahresbericht und die Gesamtstrategie der Einrichtungen.